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FUEHRER BEIM KAUFEN DER IMMOBILIEN IN KROATIEN PDF Drucken E-Mail

Beim Kauf der Immobilien in irgendeinem Land, transparente Informationen und Verstaendigkeit des ganzen Prozesses beim Kauf und Verkauf, ist von grosser Bedeutung; noch mehr, wenn Sie in ein Land investieren moechten, mit dessen rechtlichen Einfassung Sie nicht bekannt sind.

Im weiteren Text haben wir Hauptschritte beim Kauf der Immobilie in Kroatien angefuehrt. Wir bitten Sie den Text von oben nach unten durchzulesen, und wenn Sie eventuell weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach per E-mail.

Schritt 1. Sie entscheiden sich fuer den Agenten, der Sie im Prozess des Suchens und Kaufens der Immobilien vertreten wird, und Sie fuehren Ihre Kriterien beim Suchen der Immobilien an.

  • Sie bestimmen das Gebiet, das Sie interessiert, Art der Immobilie und das Budget, mit dem Sie verfuegen.
  • Fragen Sie Ihren Agenten, dass er/sie Ihnen die Auflistung der Immobilien schickt, die von Ihrer Interesse sind, und eine kurze Beschreibung des Marktes, den Sie ausgewaehlt haben.
  • Vereinbaren Sie das Anschauen der gewuenschten Immobilien bevor Sie sich entscheiden, die Immobilie zu kaufen.

Schritt 2. Beraten Sie sich mit Ihren Agenten, welchen Vorgang Sie beim Kauf der Immobilie waehlen

Es gibt zwei Moeglichkeiten des Kaufens der Immobilie in Kroatien:

  1. Die Immobilie koennen Sie als Privatperson kaufen

    Um die Immobilie als Privatperson in Kroatien zu kaufen, muessen Sie die Erlaubnis vom Aussenministerium beantragen. Diese Prozedur ist formell und in wenigen Faellen wird sie abgelehnt. Zeitliche Dauer kann bis 6 Monate betragen, aber waehrend der Wartezeit, Sie sind im Besitz der Immobilie und Sie koennen es ruhig nutzen.

  2. Die Immobilie koennen Sie als Rechtsperson kaufen oder eine Firma gruenden, die dann weiter die Immobilie kauft

    Gruendung einer Firma in Kroatien ist nicht kompliziert und verlangt keine groesseren Bedingungen. Aktionaere kann einer oder koennen mehrere Personen sein und alle Formalitaeten koennen spaetestens innerhalb 3 Wochen beendet werden. Firma (GmbH) hat die Pflicht ueber Anfangskapital von minimal 2.800,00 EUR, welches nach der Gruendung der Firma, zurueckgezogen werden kann. Zusaetzlich muessen Sie noch mit cca. 1.000,00 EUR an Kosten rechnen, wie Notar, Taxen und Verguetungen bei der Registrierung der Firma.

    Fuer mehr Informationen ueber die Firmen in Kroatien, bitten wir Sie unsere Abteilung ueber rechtliche Pflichten und Verguetungen anzuschauen oder kontaktieren Sie uns direkt per E-mail.

Schritt 3. Phase des Vorvertrags

  • In dieser Phase sind Sie bereit fuer die «Kaution», die meistens 10% vom Verkaufspreis der Immobilie betraegt; sowie das unterschriebene Vorvertrag, zusammengestellt von Seite Ihren Anwalts und Ihren Agenten.
  • Wenn Sie die Immobilie als Privatperson kaufen; Ihr Anwalt und Ihr Agent muessen folgende Dokumente vorlegen, um die Erlaubnis von der Polizei (MUP) zu bekommen:
    • Kaufvertrag in der Originalversion oder beglaubigte Kopie
    • Gueltiges Eigentums- und Besitzblatt (nicht aelter als 6 Monate) des jetzigen Eigentuemers der Immobilie
    • Bestaetigung ueber Bau oder rechtskraeftige Bauerlaubnis (nicht aelter als 6 Monate)
    • Beweis ueber Staatsangehoerigkeit des Kaeufers (Kopie des Passes)
    • Beweis uber Staatsangehoerigkeit des Verkaeufers (Kopie des Personalausweises oder des Passes)
    • Alle Kopien des oben Angefuehrten

    Mit oben angefuehrten Dokumenten muss noch ein Beweis ueber bezahlte administrative Gebuehren  vorgelegt werden:

    • HRK (kroatische Kuna) 50,00 fuer Aplikation
    • HRK 100,00 fuer Bescheid ueber Kauf der Immobilie
    • HRK 20,00 fuer andere Gebuehren
  • Wenn Sie als Rechtsperson ueber Firma kaufen; die Sie gegruendet haben und in der Sie als Aktionaer sind, das Prozess des Kaufens der Immobilie wird schneller laufen, aber den Vorvertrag muessen Sie doch als Privatperson unterschreiben (auf dem Vorvertrag anmerken, dass der endgueltige Vertrag durch Firma unterschrieben wird). Das ist wegen der Einsparung der Zeitdauer, solange man auf die Dokumentation wartet.

Schritt 4. Endgueltiger Vertrag

Nach dem vereinbarten Datum im Vorvertrag  werden Sie das endgueltige Vertrag unterschreiben und dem Verkaeufer die letzte Rate auszahlen; nachdem Sie neuer Eigentuemer der Immobilie werden.

Schritt 5. Eintragung im Grundbuchamt und im Kataster

  • Ihr Anwalt und Ihr Agent werden die ganze, notwendige Dokumentation fuer die Eintragung Ihren Namens oder den Namen Ihrer Firma in das Gerichtsregistar verbuchen.
  • Ebenfalls, wird Ihr Anwalt und IhrAgent das Finanzamt informieren, und notwendige Dokumentation schicken, dass das Finanzamt aufgrunddessen die Steuer ausrechnen kann, den Sie als Steuer ueber Immobilienverkehr, zahlen muessen.
  • Die Steuer ueber Immobilienverkehr in Kroatien betraegt 5 % vom Verkaufspreis. Diese Steuer wird anders gerechnet, wenn es sich um neue Immobilien handelt oder um Immobilien, die nach 1989 gebaut sind.

Fur mehr Informationen ueber die Immobilienverkehrsteuer bitten wir Sie uns per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu kontaktieren.

Fur mehr Informationen ueber rechtliche Verguetungen, bitten wir Sie unsere Abteilung ueber rechtliche Pflichten und Verguetungen anzuschauen oder kontaktieren Sie uns per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .