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RECHTLICHE PFLICHTEN UND VERGUETUNGEN BEIM KAUFEN DER IMMOBI PDF Drucken E-Mail

Wenn Sie sich fuer die gewuenschte Immobilie entscheiden, muessen Sie mit folgenden rechtlichen Pflichten und Verguetungen bekannt sein:

  1. STEUER UEBER IMMOBILIENVERKEHR

    In Kroatien die Steuer ueber Immobilienverkehr bezahlt der Kaeufer, und das als:

    • PDV(Steuer auf Zusatzwert) in Hoehe von 22% - fuer alle Immobilien, die nach dem 1. Januar 1998, gebaut wurden
    • Steuer ueber Immobilienverkehr von 5 % - fuer alle Immobilien, die vor dem 1. Januar 1998, gebaut wurden und immer auf den Grund
    • Steuer ueber Immobilienverkehr von 5 % berechnet sich auf den Grund und die PDV in Hoehe von 22 % auf den Wert der gebauten Flaeche der Immobilie.
  2. AGENTURPROVISION

    Nach dem Gesetz ueber Immobilien in Kroatien, Agenturprovision bei der Vertretung im Kauf und Verkauf der Immobilie betraegt  6-8 %  vom Preis der Immobilie, die sich zwischen dem Verkaeufer und Kaeufer auf zwei gleiche Teile, teilt.

    DC Gruppe wird in keinem Fall dem Kaeufer mehr als 3 % (+PDV) vom Preis der Immobilie berechnen; mit allen Diensten und Verguetungen, die vorher im Vertrag bestimmt und unterschrieben,  zwischen des Kunden (Kaeufers) und der Agentur (DC Gruppe), wurden.

    Ueber Verguetungen bei groesseren Verkaufssummen kann noch verhandelt werden. Kontaktieren Sie uns fuer mehr Informationen.

    Leistungen, die DC Gruppe fuer Sie im Prozess des Kaufens und Verkaufens der Immobilie, ausueben wird, sind:

    • Anschauen der Immobilie, Portfolia der DC Gruppe
    • Pruefung der Dokumentation der Immobilie, Portfolia der DC Gruppe
    • Sammlung und Zugaenglichkeit ueber alle wichtige Angaben der Immobilien, Portofolia der DC Gruppe
    • Komplette rechtliche Unterstuetzung im Prozess des Kaufens und Verkaufens der Immobilie
    • Komplette Dienste bei der Eroeffnung der Bankkonten und
    • Gruendung der Firma
  3. GRUNDUNG DER FIRMA

    DC Gruppe leistet Dienste bei der Gruendung der Firma (d.o.o.- GmbH) ausschliesslich fuer unsere Kunden, die Vorhaben, Immobilie zu Kaufen oder in die Projekte in Kroatien zu investieren:

    Gebuehr ueber Gruendung der Firma in Kroatien betraegt cca. 3.800,00 EUR, und das:

    • cca. 1.000,00 EUR Gruendungsgebuehren
    • cca. 2.800,00 EUR (Anfangs- oder Gruendungskapital auf dem Konto der Firma)

    * - Wir bitten Sie, in Ruecksicht zu nehmen, dass der Kursunterschied zwischen EUR und HRK, auf die genauen Gebuehren bei der Gruendung der Firma, Einfluss haben kann.

    Fuer die Gruendung der Firma ist folgendes notwendig:

    • Vertrag ueber die Gruendung
    • Gebuehren und Belohnung des Notars
    • Fachliche Uebersetzung auf auslaendische Sprache (wenn notwendig)
    • Gebuehr der Registration
    • Pflichtmeldung in der Tageszeitung
    • 2 Taxen
    • Gebuehr fuer
  4. RECHTLICHE PFLICHTEN

    Wir raten Ihnen, das Sie einen Anwalt nehmen, der Sie mit Ihren Agenten rechtlich im Prozess des Kaufens der Immobilie, vertreten wird. DC Gruppe steht Ihnen zur Verfuegung und zusammen mit dem Anwalt, vertritt Ihre Interessen.

    Auf Ihr Verlangen, DC Gruppe wird Ihnen den Anwalt in der Region empfehlen, in der Sie die Immobilie kaufen.

    Dienste des Anwalts betragen ueblich 1 % vom Verkaufspreis der Immobilie.

  5. STEUER AUF GEWINN / STEUER AUF PROFIT

    Beim Verkauf Ihrer Immobilie der Staat kann Sie mit 2 Steuern belasten:

    1. Steuer auf Gewinn (CGT), der 20 % betraegt, wenn die Immobilie im Eigentum der Privatperson verkauft wurde.
    2. Steuer auf Profit (CT), der ebenfalls 20 % betraegt, wenn die Immobilie im Eigentum der Firma verkauft wurde./li>

    • CGT wird nur angewandt, wenn die Immobilie innerhalb der ersten 3 Jahre seit ihren Kaufens verkauft wurde
    • CT wird angewandt jaehrlich auf Einnahme der Firma
  6. ZUSATZLEISTUNGEN

    Wenn Sie Immobilie in Kroatien kaufen, und Sie brauchen keine Vermittlung der Agentur, und/oder die Immobilie, die Sie kaufen nicht aus dem Portfolia der DC Gruppe ist; aber Sie brauchen Dienste, wie:

    • Pruefung der Dokumentation der Immobilie (Eigentums- und Besitzblatt, Dokumentation ueber Bauerlaubnis)
    • Dienste fuer die Uebersetzung
    • Vermittlung bei der Durchsetzung der Bauerlaubnis
    • Vermittlung bei der Projektion
    • Vermittlung bei der Leitung und Abhaltung der Immobilie
    • DC Gruppe wird Ihnen gerne  entgegenkommen und wird Ihnen Bereit stehen fuer oben angefuehrte Dienste.

    Fuer Verguetung der einzelnen Dienste bitte schicken Sie uns ein E-mail.

    Steuern, Verguetungen und Kosten im oben angefuehrten Text, sind rechtsgueltig ab August 2008, aber sind veraenderbar.